Führungsgremium

Die Gesellschaft hat einen Stiftungsrat. Der Stiftungsrat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung in voller Unabhängigkeit hinsichtlich aller Maßnahmen zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zu beraten und zu überwachen. Die Geschäftsführung soll dem Stiftungsrat jederzeit auf Verlangen und mindestens einmal im Geschäftsjahr über die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft berichten.

 

Der Stiftungsrat besteht aus insgesamt maximal 9 renommierten Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik oder Wissenschaft. Die Interessen jedes Gesellschafters sollen bei der Bestellung der Stiftungsratsmitglieder angemessen berücksichtigt werden. Stiftungsratsmitglieder können Gesellschafter oder Dritte sein. Mitglieder der Geschäftsführung können nicht dem Stiftungsrat angehören.

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